Normen und Konformitätserklärungen für Knieschoner
Seit Jahrzehnten gibt es eine deutsche Bergbau Norm DIN 23311, bei der in erster Linie Maße und besondere Qualitätsmerkmale der Knieschützer vorgeschrieben werden. Diese sind für den dauerhaften Gebrauch und die Strapazierfähigkeit der Produkte festgelegt.
Mit der Umsetzung der PSA-Verordnung 2016/425 gehören Knieschoner per Definition zur Persönlichen Schutzausrüstung der Kategorie II und müssen einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Erst seit Februar 2005 gibt es eine europäische Norm für Knieschützer (DIN EN 14404). Diese dient als Grundlage für die Baumusterprüfung, welche für alle Knieschoner, die in der EU vertrieben werden, verpflichtend ist.
In dem aufwändigen Prüfverfahren wird u.a.
- die Druckverteilung mittels Prüfknie gemessen
- die Aufprallfestigkeit
- die Stichfestigkeit
- der Tragekomfort und
- die Elastizität und Breite der Riemen geprüft.
Unsere Knieschoner sind gemäß diesen Vorschriften nach DIN EN 14404 geprüft und zertifiziert oder in Anlehnung an diese baumustergeprüft. Die Qualitätsanforderungen der Bergbaunorm wurden dabei gewahrt.
Kasten Nr. 4
Konformitätserklärung
Gärtner Nr. 5/7
Konformitätserklärung
Sichel Nr. 10
Konformitätserklärung
Harmonica Nr. 13v
Konformitätserklärung
Harmonica Nr. 13vg
Konformitätserklärung
Gelenk Nr. 20a-20e
Konformitätserklärung
Ultra Nr. 29
Konformitätserklärung
Wohlpro Nr. 33
Konformitätserklärung
Allround Nr. 65
Konformitätserklärung
Professional Nr. 69
Konformitätserklärung